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Wichtige Nutzungshinweise


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Alle Objekte können mit unterschriftslosem Vertrag gebührenfrei auf unbestimmte Zeit unter Ausschluss des Mietrechtsgesetzes benützt werden. Dabei werden dem Interessenten die als Vertragsbestandteil geltenden Einstellbedingungen, sowie ein Akzeptanz-Zahlschein, auf dem die zu entrichtende Kaution eingedruckt ist, ausgehändigt. Durch Einzahlung mit diesem Zahlschein bringt der Interessent seine Zustimmung bezüglich der Bedingungen zum Ausdruck, wodurch eine Willensübereinstimmung zustandekommt. Sie erhalten dann von uns den Schlüssel für das Objekt, sowie die elektronische Zutrittsberechtigung in Form einer Chipkarte oder eines Schlüsselanhängers.

Die Beendigung der Benützungsdauer erfolgt formlos auf Wunsch zu ganzmonatigen Fristen, wobei bei ordnungsgemässem Verlassen des Objektes die Rückerstattung der Kautionen Zug um Zug erfolgt.
Bei quartalsweiser Zahlung wird die Einstellgebühr um ca. 7 %, wenn Sie einen Dauerauftrag oder eine Einzugsermächtigung erteilen, um ca. 1 % ermässigt.

Folgende Güter dürfen auf unserem Gelände nicht gelagert werden:
brandgefährdende Güter (Lösungsmittel, Treibstoffe, Öle)
umweltgefährdende Güter (Chemikalien, Sondermüll u. dgl.)
Lagerung von Flüssiggas ohne entsprechende Kennzeichnung
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Das alles können Sie beispielsweise bei uns unterbringen:


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